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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.Vertragsgegenstand

a) Vertragsgegenstand ist die technische Konzeption und Errichtung elektrischen Anlagen zur Verteilung und Erzeugung von Strom in, an oder auf dem Vertragsobjekt des Kunden durch uns, die ITS Vest GmbH (nachfolgend benannt „ITS Vest“) unter Einbindung eines Hand-werksunternehmens.

b) Sollte es sich um Erzeugungsanlagen aus solarer Strahlungsenergie (nachfolgend als „Photovoltaik-Anlage“ bezeichnet) handeln, geschieht dieses durch den Kunden zum Zweck der Eigenversorgung oder Einspeisung der elektrischen Energie in das vorgelagerte Netz der allgemeinen Versorgung.

2.Geltungsbereich

a) Für diesen Vertrag und dessen Erfüllung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen bzw. eine Ausführung der Lieferung/Leistung erfolgt. Jeglichen Vertragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

b) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Verbraucher, Unternehmer sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlicher Sondervermögen gleichermaßen, sofern nicht im Einzelfall abweichende Regelungen festgelegt sind. Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gilt demgegenüber jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

3. Rechtsverhältnisse am Vertragsobjekt

Der Kunde versichert, Eigentümer des Vertragsobjektes zu sein. Soweit das Vertragsobjekt im Eigentum mehrerer natürlicher oder juristischer Personen steht, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von vier Wochen die schriftliche Zustimmungserklärung jedes Miteigentümers zum Abschluss dieses Vertrages vorzulegen. Andernfalls ist die ITS Vest berechtigt, durch schriftliche Erklärung an den Kunden von diesem Vertrag zurückzutreten.

4. Pflichten des Kunden

a) Ist der Kunde Unternehmer, gilt:

(1) Der Kunde hat die Sache unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen, ggf. einer Funktionsprüfung zu unterziehen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Der Kunde hat die Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt die Anzeige, so ist jegliche Mängelhaftung für die Sache ausgeschlossen.

(2) Die Beschaffenheit der Sache gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge bei uns nicht binnen 14 Tagen nach der Ablieferung der Sache eingeht. Verborgene Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb von einem Jahr nach der Übergabe der Sache eingegangen ist.

b) Ist der Kunde Verbraucher, gilt:

Der Kunde hat im Fall der Lieferung die Sache nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Beschädigungen hin zu untersuchen und uns diese innerhalb von einem Monat nach der Ablieferung der Sache anzuzeigen.

c) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn und soweit wir eine Beschaffenheitsgarantie oder eine Zusicherung abgeben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

d) Der Kunde hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:

(1) Benötigte Zuwege und Lagerstellen bzw. -räume;

(2) für die Montage benötigte Energie und Wasser;

(3) angemessene sanitäre Anlagen.

Der Kunde hat unseren Mitarbeitern und Beauftragten den Zutritt zu seinem Grundstück zu gestatten, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Vertrages erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Wird der Zutritt trotz Vorankündigung nicht gewährt oder haben wir im Störungsfall nicht die Möglichkeit, zu den technischen Einrichtungen zu gelangen, so gehen die hieraus entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden.

e) Die Prüfung der Statik und Eignung der vorgesehenen Flächen und Räumen, vor allem bei Photovoltaik-Anlagen, obliegt dem Kunden. Er hat vor Montage den statischen Nachweis, erforderliche Pläne und Informationen (z.B. zur Dachkonstruktion, Lage verdeckt geführter Leitungen) zur Verfügung zu stellen.

f) Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch vom Kunden zu vertretende Umstände, so hat der Kunde Wartezeiten und zusätzlich erforderliche Anfahrten nach den vereinbarten, hilfsweise üblichen Sätzen zu vergüten.

g) Die Einholung etwa erforderlicher Genehmigungen, der Netzanschlusszusage des Netzbetreibers und die Anmeldung der Anlage beim Markenstammdatenregister und andere Pflichten des Anlagenbetreibers obliegen dem Kunden. ITS Vest kann dem Kunden hiervon – ggf. entgeltlich – ihre Unterstützung anbieten. Sie übernimmt in diesem Fall die vereinbarte Ausführung oder Hilfestellung, nicht aber die rechtliche Prüfung oder sonstige Risiken des Betreibers.

h) Kommt es wegen nicht rechtzeitiger Stellung der Voraussetzungen oder anderer nicht von der ITS Vest zu vertretender Gründe zu Verzögerungen, verlängern sich etwa vereinbarte Lieferfristen entsprechend.

5.Vertragsschluss/Vertragsanpassung

a) Angebote, insbesondere in Katalogen oder in der Internetpräsenz sind grundsätzlich freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote ist die ITS Vest längstens 7 Tage gebunden.

Ein Vertragsschluss kommt bei einem Angebot des Kunden, an das er ebenfalls zwei Wochen gebunden ist, erst mit schriftlicher Annahme durch die ITS Vest zustande.

b) Jeder Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der ITS Vest durch ihre Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von ITS Vest zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer.

c) ITS Vest ist berechtigt, Preiserhöhungen an den Kunden weiterzureichen, welche nach Ablauf von vier Monaten nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erstmalig gegenüber ITS Vest von deren Lieferanten verlangt worden sind, die im Rahmen des jeweiligen Auftrages benötigten Baustoffe, Baumaterialien und Elemente. Jedes Preiserhöhungsverlangen bedarf der Schriftform. Auf Wunsch wird das Preiserhöhungsverlangen des Lieferanten an die ITS Vest dem Kunden zur Verfügung gestellt

d) Im Übrigen ist ITS Vest berechtigt, dem Kunden statt der vertraglich vereinbarten Waren, qualitativ und preislich adäquate anderweitige beziehbare Waren zu liefern, wenn sie die vertraglich geschuldete Leistung aufgrund von Lieferproblemen ihrer Zulieferer nicht erbringen kann.

e) Etwaige unvorhersehbare Aufwände, wie auch ungeplante Wartezeiten, werden mit einem Stundenverrechnungssatz von 50,00€ netto berechnet.

6.Rücktritt bei Lieferschwierigkeiten

Die ITS Vest ist zum Rücktritt, unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechtes, in Folgenden, zu belegenden Fällen berechtigt:

a) Bei Preiserhöhungen der Zulieferer für die im Angebot enthaltenen Einzelkomponenten, soweit diese Preiserhöhungen insgesamt mindestens 5 % des ursprünglichen, bei Abgabe des Angebotes angegebenen Preises, bezogen auf das Vertragsangebot, ausmachen.

b) Bei Lieferverzögerungen der Zulieferer um mehr als drei Monate gegenüber dem im Angebot enthaltenen Bauzeitenplan bzw. Baubeginn.

7.Mängelansprüche des Kunden

a) Mängelansprüche durch den Kunden entstehen nicht, wenn die Module Unterschiede in Ihren Farbstrukturen aufweisen – dieses kann durch die chemische Zusammensetzung des monokristallinen Siliziums während der Produktion, nicht durch die ITS Vest, verhindert werden.

b) Ist die Sache mangelhaft, so ist ITS Vest nach ihrer Wahl zu einer zweimaligen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung/-herstellung berechtigt. § 635 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

c) Der Kunde ist erst nach erfolgloser zweiter Nachbesserung oder fehlerhafter Ersatzlieferung/-herstellung berechtigt, nach seiner Wahl die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Beim Werkvertrag ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

d) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur

(1) bei Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit,

(2) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,

(3) nach Maßgabe etwaiger Garantieerklärungen, bei Schäden infolge arglistig verschwiegener Mängel, Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,

(4) bei Schäden infolge Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

c) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung der Mitarbeiter der ITS Vest, deren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern.

8.Verjährung der Mängelansprüche

a) Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in einem Jahr.

b) Ist der Kunde Verbraucher, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren und bei Lieferung

gebrauchter Sachen in einem Jahr.

c) Abweichend von den Absätzen a) und b) verjähren Mängelansprüche bei Bauleistungen und an Bauwerken nach §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren.

d) Bei Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen der Ziffer 7.c) finden die gesetzlichen Verjährungsfristen Anwendung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

9.Produkthaftungs- und Haftpflichtgesetz

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10.Höhere Gewalt und ähnliches

a) Sollte ITS Vest durch höhere Gewalt, durch Krieg, Terror, Naturgewalten, Arbeitskampfmaßnahmen bei uns bzw. unseren Zulieferer-Betrieben, Rohrstoffknappheit, Beschädigung der Erzeugungs-, Übertragungs-, Verteilungs- oder Kommunikationsanlagen,

Anordnungen der öffentlichen Hand oder durch sonstige Umstände, die nicht schuldhaft durch ITS Vest verursacht wurden und die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegt bzw. mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Leistung gehindert sein, so ruhen die Vertragspflichten bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind. In solchen Fällen kann der Kunde keinen Schadenersatz beanspruchen. ITS Vest wird in diesen Fällen mit allen angemessenen Mitteln dafür sorgen, dass sie ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag so bald wie möglich wieder nachkommen kann.

b) Der Kunde wird seinerseits im Falle des Absatz 1 von seinen Gegenleistungspflichten für die Zeit des Ruhens unserer Verpflichtungen befreit.

11.Zahlung der Vergütung

a) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, ist die Vergütung durch Überweisung auf unser in der Rechnung oder im Vertrag angegebenes Konto zu entrichten; Zahlungsmittel wie Wechsel, Schecks oder andere erfüllungshalber gegebenen Papiere werden nicht akzeptiert. Alle Kosten für die Übermittlung des geschuldeten Rechnungsbetrages trägt der Kunde.

b) Der Kunde kann nur mit einer fälligen Gegenforderung aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, es sei denn, dass diese auf mangelfreie Erfüllung des Vertrages durch uns gerichtet sind.

12.Fälligkeit/Verzug

a) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, sind unsere Forderungen ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum fällig.

b) Leistet der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der in § 288 BGB geregelten Höhe zu verlangen.

c) Preise und Wertangaben sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, Entgelte und Steuern (insbesondere Mehrwertsteuer).

13.Vorauszahlung/Sicherheitsleistung

a) ITS Vest ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt sowie für die Fertigstellung in sich abgeschlossener Teilleistungen.

b) ITS Vest kann die Fortführung von Arbeiten oder die Auslieferung von Waren von der Bezahlung fälliger Abschlagsrechnungen abhängig machen.

14.Abnahme

Die Abnahme erfolgte durch den Kunden nach betriebsfertiger Montage der Anlage durch ein Protokoll, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer ihm von der ITS Vest gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist. Weiter gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage in Gebrauch nimmt.

15. Eigentumsvorbehalt

An den Kunden veräußerte Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ITS Vest.

16. Vertragskündigung

a) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Ein wichtiger Grund liegt für die ITS Vest insbesondere vor, wenn der Kunde die ihm obliegende Leistungspflicht trotz Mahnung innerhalb gesetzter Nachfrist nicht erfüllt oder der Kunde die Rechte der ITS Vest dadurch unzumutbar verletzt, dass er die vertragsgemäße Beschaffenheit der Kundenanlage durch Vernachlässigung seiner Vertragspflichten erheblich gefährdet.

b) Liegt ein Werkvertrag, z.B. in Form einer betriebsfertigen Montage einer zu installierenden Anlage vor, kann dieser jederzeit durch den Kunden gekündigt werden. Kündigt der Kunde den Werkvertrag aus einem Grund, den ITS Vest nicht zu vertreten hat, erhält ITS Vest – neben der vollen Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen – auch die vertraglich vereinbarte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen; ITS Vest muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlässt. Sofern der Kunde im Einzelfall keinen niedrigeren oder keinen höheren Betrag nachweist, wird vermutet, dass ITS Vest danach 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallene vereinbarte Vergütung zusteht. Das Recht zur Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

c) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

17. Verbraucherschutz

Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz kommt die ITS Vest ihrer Informationspflicht gegenüber Verbrauchern hiermit nach und weist darauf hin, dass sie derzeit nicht an freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teilnimmt.

18.Allgemeine Information nach dem Energiedienstleistungsgesetz

Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudiz und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der sog. Anbieterliste und über das Thema Energieeffizienz sind auch bei der Deutschen Energieagentur abzufragen.

19.Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten nach Maßgabe des geltenden Datenschutzrechts zum Zwecke der Erfüllung und Abrechnung des Vertrages zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie diese Daten mit den gleichen Rechten an mit der Abwicklung beteiligte Dritte weiterzugeben.

20.Textformerfordernis

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

21.Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Recklinghausen, sofern der Kunde Unternehmer ist und im Einzelfall kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

22.Werbung/Referenz

Der Kunde erklärte sich generell damit einverstanden, dass die ITS Vest die installierte Anlage als Referenz benennt und mit anonymisierten Fotos der Anlage werben darf.

23.Salvatorische Klausel

a) Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder Lücken aufweisen, bleibt der Vertrag insgesamt wirksam. Die Lücken werden nach den gesetzlichen Auslegungsregeln geschlossen.

b) Der Kunde und die ITS Vest sind erst nach Ablauf der Frist zur Ausübung des Widerrufsrechtes, über das Kunde belehrt wurde, dazu verpflichtet, ihre nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen. Insbesondere muss die ITS Vest erst nach Ablauf dieser Frist mit der Ausführung der Arbeiten beginnen, die erforderlich sind, um die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erbringen zu können.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns:

ITS Vest GmbH
Carl-Still-Straße 15
45659 Recklinghausen
Telefax: 02361/3702199

 

mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf kann mittels Post versandten Brief oder Telefax erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat, absenden.

 

c) Falls der Kunde den Vertrag widerruft, hat ITS Vest dem Kunden alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei ITS Vest eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Kunde hat die Ware unverzüglich und jedenfalls spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf informiert, an ITS Vest zurückzusenden oder die Abholung durch ITS Vest zu ermöglichen. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung oder Abholung der Waren in angemessener Höhe.

 

Stand 27.08.2022

 

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